Grundbuch und Liegenschaftsverkehr beim Notar in 1150 Wien
- Grundbuchauszüge
- Grundbucheintragungen
- Dienstbarkeitsverträge
- Kaufverträge
- Schenkungsverträge
- Tauschverträge
- Teilungsverträge und Grundparzellierungen
- Treuhandschaften
- Übergabsverträge
Grundbucheintragungen
- Einverleibung des Eigentumsrechtes
- Adressänderungen
- Namensänderungen
- Begründung von Wohnungseigentum
- Parzellierungen
Eintragung und Löschung von:
- Pfandrechten
- Belastungs- und/oder Veräußerungsverboten
- Benutzungsvereinbarungen
- Dienstbarkeiten
Kaufverträge
Kauf und Verkauf von Immobilien
Ob Sie nun eine Liegenschaft mit oder ohne Gebäude oder eine Eigentumswohnung kaufen bzw. verkaufen wollen, der Notar ist Ihr Ansprechpartner im Grundstücks-/Liegenschaftverkehr. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung ist der Notar in der Lage, durch Errichtung präziser Urkunden beiden Seiten Sicherheit und Rechtsschutz zu vermitteln.
Schenkungsverträge/Übergabsverträge
Wollen Sie Teile Ihres Vermögens an Ihre Angehörigen verschenken, so berät Sie der Notar über die möglichen Ausgestaltungen und steuerlichen Vor- und Nachteile eines entsprechenden Vertrages, wobei besonderes Augenmerk auf folgende Fragen gelegt wird:
- der Versorgung des Geschenkgebers,
- welche Rechte der Geschenkgeber sich zu Lebzeiten noch behält oder ausbedingt (z.B. Fruchtgenussrecht, Wohnungsrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot),
- die Berücksichtigung der Schenkung im Erbfall,
- bzw. ob die Schenkung überhaupt erst auf den Todesfall erfolgen soll.
Durch kompetente Beratung bei der Vertragsgestaltung hilft der Notar Ihnen auch, eine steuerlich günstige Variante zu finden.
Treuhandschaften
Der Notar übernimmt bei Bedarf auch die Treuhandschaft für die Vertragsabwicklung und Fremdgeldfinanzierung und sorgt dafür, dass alle Vertragsparteien die ihnen zugesicherten Leistungen erhalten. Die Beteiligten genießen durch Eintragung in das notarielle Treuhandregister und Abwicklung über die Notartreuhandbank zusätzlichen Versicherungsschutz.