Beglaubigungen und Zeichnungsbestätigungen beim Notar in 1150 Wien

Für viele Urkunden ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich. Der Notar benötigt hiefür einen amtlichen Lichtbildausweis von Ihnen. Bei Firmazeichnungen bestätigt Ihr Notar auch die Zeichnungsberechtigung nach Einsicht in das Firmenbuch. 
Sofern für die Verwendung in ausländischen Staaten eine Überbeglaubigung erforderlich ist, kann Ihr Notar diese Bestätigung für Sie besorgen.

 

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Termine für Unterschriftsbeglaubigungen können im Regelfall auch für denselben Tag vereinbart werden.

Wenn Sie meiner Kanzlei vorab die zu unterfertigenden Urkunden mailen oder faxen, können die für die Beglaubigung anfallenden Tätigkeiten bereits vorbereitet werden.

 

Die Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften durch einen Notar sind im Regelfall preislich günstiger als bei einer Beglaubigung durch ein Gericht, insbesondere wenn in einer Urkunde mehrere Unterschriften gleichzeitig zu beglaubigen sind, dann ist nämlich für die zweite und jede weitere Unterschrift nur die Hälfte der Gebühr der ersten Unterschrift zu entrichten.

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