Erbrecht & Familienrecht beim Notar in 1150 Wien
Erbrecht
- Erbverträge
- Testamente/Sonstige letztwillige Verfügungen (einschließlich Registrierung im Zentralen Testamentsregister)
- Verträge auf den Todesfall
- Verlassenschaftsabhandlungen
Testamente
Selbstverfasste letztwillige Verfügungen können häufig unvollständig und ungültig sein. Das vom Notar errichtete Testament/letztwillige Verfügung verhindert Unklarheiten und die Ungültigkeit durch Formmängel. Somit vermeiden Sie in weiterer Folge Erbschaftsstreitigkeiten.
Jedes Testament, das bei einem Notar hinterlegt ist, muss von diesem im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert werden und schützt so vor Verlust und unbefugtem Zugriff. Dadurch ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird.
Der Notar erläutert Ihnen bei der Testamentserrichtung wichtige Fragen des Erbrechtes:
- Wen kann ich zu meinem Erben einsetzen?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermögen im Besitz der Familie bleibt?
- Wie sind Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher, unehelicher Kinder und sonstiger Verwandter geregelt?
- Was ist der Pflichtteil und kann man darauf verzichten?
- Kann ich jemanden enterben?
- Welche Bedingungen und Auflagen kann ich meinen Erben stellen?
- Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen?
und berät Sie über anfallende Steuern sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Verlassenschaften
Der Notar wird im Gerichtssprengel seines Amtssitzes in Verlassenschaften zum Gerichtskommissär bestellt und berät Sie mit profundem Wissen über folgende Themen:
- Art der Haftung als Erbe bei unbedingter/bedingter Erbantrittserklärung
- Risiken bei Überschuldung der Verlassenschaft
- Annahme der Erbschaft
- die Möglichkeiten der Sicherung der Verlassenschaft
- Verfahrenskosten
- Grunderwerbsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühr und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Erbteilungs- und Pflichtteilsübereinkommen
- Verfügungen über die Verlassenschaft
Ihr Notar übernimmt auch allgemein Ihre Vertretung in Verlassenschaften und erledigt für Sie:
- Besprechung mit den Erben, Legataren und nahen Angehörigen
- Feststellung und Erläuterung der Sach- und Rechtslage
- Vertretung vor Gerichten und Behörden
- Durchführung des Verfahrens bis zur Beendigung
- Überprüfung der Grunderwerbsteuer
- Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch
Familienrecht
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmachten
- Zustimmungserklärungen für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen